Vereinbarung für die kostenlose Testversion von Automation Anywhere IQ Bot und Enterprise
Wichtig: Dies ist eine rechtliche Vereinbarung (die „Vereinbarung”) zwischen Ihnen („Kunde”) und Automation Anywhere, Inc. („Unternehmen”). Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig, bevor Sie das Kontrollkästchen „I agree” (Ich stimme zu) markieren. Durch Markieren dieses Kontrollkästchens willigen Sie ein, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, markieren Sie das Kontrollkästchen „I agree” (Ich stimme zu) nicht.
Durch seine Zustimmung zu dieser Vereinbarung erklärt der Kunde, dass er über die Vollmacht, Befähigung und Befugnis zur Annahme der Bedingungen dieser Vereinbarung verfügt. Wenn der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung im Namen eines Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person akzeptiert, sichert der Kunde zu, dass er über die uneingeschränkte rechtliche Befugnis verfügt, diesen Arbeitgeber bzw. diese andere juristische Person an diese Vereinbarung zu binden.
- Nutzungsrechte und Verpflichtungen. Das Unternehmen erteilt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches, beschränktes Recht, während der Laufzeit dieser Vereinbarung gebührenfrei auf die in Abschnitt 1.1 beschriebene Online-Software und die dort beschriebenen Materialien (den „Testservice”) zuzugreifen und diese ausschließlich für Nicht-Produktionszwecke, zur internen, nicht kommerziellen Evaluierung und/oder für Interoperabilitätsprüfungen des Testservice mit den Produkten oder Systemen des Kunden zu nutzen. Der Kunde willigt ein, den Testservice in Einklang mit allen geltenden Gesetzen, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, der Datenschutzgesetze (gemäß Definition in Abschnitt 11) zu verwenden. Des Weiteren willigt der Kunde ein, den Testservice in Einklang mit allen Testverfahren und/oder Nutzungsrichtlinien des Unternehmens zu verwenden.
- Testservice. Automation Anywhere Enterprise ist die Software des Unternehmens für die robotergestützte Prozessautomatisierung (RPA), die auf die durchgängige Automatisierung aller Prozesse mit kognitiven Software-Robotern ausgelegt ist. IQ Bot automatisiert Geschäftsprozesse, die auf semistrukturierten oder unstrukturierten Daten aus elektronischen Dokumenten, Bildern, E-Mails und anderen Elementen beruhen. IQ Bot nutzt mehrere KI-Techniken, um Daten intelligent zu digitalisieren und zu extrahieren und RPA- und/oder OCR-Technologie damit noch effektiver zu machen. Der Kunde kann unter Beachtung der geltenden Anweisungen des Unternehmens auf IQ Bot und Automation Anywhere Enterprise zugreifen.
- Weitere Bedingungen. Der Kunde versteht und stimmt zu, dass die Verwendung von Automation Anywhere Enterprise und jeder lokal installierten Software zusätzlich zu dieser Vereinbarung auch durch die geltende Lizenzvereinbarung für diese Software geregelt ist.
- Kundendaten. Bei Verwendung des Testservice kann der Kunde Materialien wie z. B. (ohne hierauf beschränkt zu sein) unformatierte Dokumente, Rechnungen, Hypothekenpapiere, Verträge und/oder andere große Belegmengen in jedem Geschäftsprozess („Kundendaten”), die personenbezogene Daten (laut Definition in Abschnitt 11) enthalten können, eingeben oder offenlegen. Der Kunde garantiert und sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte und Berechtigungen zur Angabe der Kundendaten verfügt, die er dem Unternehmen über den Testservice bereitstellt, und stimmt zu, dass er die alleinige Verantwortung für die Genauigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit aller Kundendaten trägt. Des Weiteren ist der Kunde damit einverstanden, dass das Unternehmen Kundendaten nach alleinigem Ermessen für interne Schulungs- und Qualitätssicherungszwecke sowie zur Verbesserung, Untersuchung und Analyse der Serviceangebote und -modelle des Unternehmens aufbewahren und verwenden kann. Der Kunde stimmt auch zu, dass das Unternehmen nicht zur Aufbewahrung oder Verwendung von Kundendaten verpflichtet ist und nicht für das Löschen, die Korrektur, die Vernichtung, die Beschädigung oder den Verlust von Kundendaten verantwortlich oder haftbar ist.
- Laufzeit und Beendigung. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt, wenn der Kunde auf „Accept” (Akzeptieren) klickt („Datum des Inkrafttretens”) und endet dreißig (30) Kalendertage nach dem Datum des Inkrafttretens, sofern sie nicht von dem Unternehmen nach alleinigem Ermessen verlängert wurde. Darüber hinaus kann das Unternehmen diesen Vertrag nach alleinigem Ermessen durch schriftliche oder elektronische Mitteilung an den Kunden fristlos kündigen. Bei Beendigung dieser Vereinbarung stellt der Kunde jegliche Nutzung des Testservice ein und gibt auf Anforderung des Unternehmens alle im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befindlichen Kopien des Testservice zurück oder vernichtet diese. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Gebühren, Abgaben, Steuern und Unterlagen, die zur Rücksendung des im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Testservice erforderlich sind. Die Bedingungen in den Abschnitten 2 bis 11 bestehen über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus fort.
- Vertraulichkeit. Der Kunde erkennt an, dass der Testservice geschützte Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens enthält, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, der zugrunde liegenden Logik und Konzepte („vertrauliche Informationen”). Der Kunde verhindert und verweigert die Offenlegung, die Nutzung, den Verkauf, die Abtretung, die Vermietung, die kommerzielle Nutzung oder die Vermarktung von vertraulichen Informationen oder Materialien in irgendeiner Form durch den Kunden (oder gegebenenfalls die Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter des Kunden) und der Kunde gestattet es diesen Personen nicht, einen Teil des Testservice gegebenenfalls zum Zwecke der Ableitung des Quellcodes oder der Umgehung des Kennwortschutzes des Testservice zu verwenden. Ohne Einschränkung des Vorstehenden werden alle vertraulichen Informationen vom Kunden mit mindestens demselben Maß an Sorgfalt vor der Offenlegung gegenüber anderen geschützt, wie die eigenen geschützten Informationen des Kunden, jedoch mindestens mit angemessener Sorgfalt. Das Unternehmen kann die Evaluierung des Testservice und die Ergebnisse einer solchen Evaluierung öffentlich bekanntmachen, sofern der Kunde durch die offengelegten Informationen nicht ausdrücklich identifiziert wird.
- Eigentum; Schutz von geistigem Eigentum. Soweit hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, begründet nichts in dieser Vereinbarung ein Eigentumsrecht an dem geistigen Eigentum der anderen Partei oder eine Lizenz hierfür (weder stillschweigend, noch durch Verwirkung oder anderweitig) und jede Partei bleibt weiterhin unabhängig im Besitz ihres geistigen Eigentums und ihrer geschützten Informationen. Das Unternehmen besitzt alle Rechte des geistigen Eigentums, Titel und Interessen an dem Testservice und sämtlichen Feedbacks, Ideen, Berichten, Empfehlungen, Analysen, Daten, Evaluierungsmaterialien, Datensätzen, Entwürfen, Erfindungen, Spezifikationen und anderen Materialien, die im Rahmen dieser Vereinbarung erstellt wurden, unabhängig davon, ob sie vom Kunden oder dem Unternehmen im Laufe oder infolge dieser Vereinbarung erstellt oder gesammelt wurden. Alle dem Kunden hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte behält sich das Unternehmen vor. Der Kunde willigt ein, alle Rechte, die er möglicherweise anderweitig an diesen materiellen und immateriellen Objekten hat, an das Unternehmen abzutreten. Der Kunde willigt ein, keine Eigentumsvermerke, Warenzeichen oder Urheberrechtshinweise auf oder in dem Testservice zu entfernen oder zu vernichten. Die Angabe eines Urheberrechtsvermerk auf einem Testservice oder einer Dokumentation stellt keine Veröffentlichung dar und beeinträchtigt auch nicht anderweitig den vertraulichen oder geheimen Charakter des Testservice oder der Dokumentation. Der Kunde willigt ein, keine geschützten Informationen in dem Testservice zu kopieren, zu ändern, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, keine abgeleiteten Werke davon zu erstellen oder anderweitig zu versuchen, geschützte Informationen in dem Testservice aufzudecken oder zu erhalten. Alle solche Kopien, Änderungen, Kompilierungen oder abgeleiteten Werke, die möglicherweise angefertigt werden, sind das alleinige Eigentum des Unternehmens.
- Keine kommerzielle Verpflichtung. Das Unternehmen kann den Testservice nach alleinigem Ermessen seinen Kunden allgemein zugänglich machen oder, falls er bereits kommerziell erhältlich ist, diese Produkte und Services seinen Kunden weiterhin zur Verfügung stellen, allerdings mit der Maßgabe, dass das Unternehmen hierzu nicht verpflichtet ist. Wenn das Unternehmen den Testservice seinen Kunden allgemein zugänglich macht, ist der Kunde infolge seiner Teilnahme an dieser Vereinbarung nicht verpflichtet, einen Vertrag für den Testservice abzuschließen.
- Haftungsfreistellung. Der Kunde entschädigt und verteidigt das Unternehmen und hält es schadlos für bzw. gegen jeglichen Verlust, jegliche Kosten (einschließlich aller Anwaltskosten), Forderungen, Schäden oder sonstigen Verpflichtungen, die von einer anderen Person, welche an dieser Vereinbarung nicht beteiligt ist, geltend gemacht werden und die sich direkt oder indirekt (i) auf einen Verstoß des Kunden gegen die Datenschutzgesetze in Zusammenhang mit der Bereitstellung von Kundendaten durch den Kunden; (ii) einen Verstoß gegen die Zusicherungen in Abschnitt 1.3 oder Abschnitt 11 oder (iii) die Nutzung des Testservice entgegen dieser Vereinbarung beziehen oder sich daraus ergeben.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Mit Ausnahme EINES VERSTOSSES DES KUNDEN GEGEN (I) NUTZUNGSRECHTE UND VERPFLICHTUNGEN AUS ABSCHNITT 1; (II) DIE IN ABSCHNITT 3 DARGELEGTEN VERTRAULICHKEITSAUFLAGEN; (III) DIE VERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF DEN SCHUTZ VON GEISTIGEM EIGENTUM IN ABSCHNITT 4; (IV) DIE VERPFLICHTUNGEN ZUR HAFTUNGSFREISTELLUNG IN ABSCHNITT 6 UND (V) ABSCHNITT 11 haften die Parteien in keinem Fall DER ANDEREN PARTEI gegenüber für besondere oder mittelbare Schäden, Neben- oder Folgeschäden.
MIT AUSNAHME EINES VERSTOSSES DES KUNDEN GEGEN (I) NUTZUNGSRECHTE UND VERPFLICHTUNGEN AUS ABSCHNITT 1; (II) DIE IN ABSCHNITT 3 DARGELEGTEN VERTRAULICHKEITSAUFLAGEN; (III) DIE VERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF DEN SCHUTZ VON GEISTIGEM EIGENTUM IN ABSCHNITT 4; (IV) DIE VERPFLICHTUNGEN ZUR HAFTUNGSFREISTELLUNG IN ABSCHNITT 6 UND (V) ABSCHNITT 11 IST DIE HAFTUNG JEDER PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI AUF DEN GESAMTBETRAG DER GEBÜHREN, DIE GEGEBENENFALLS VOM KUNDEN IN DEM ZEITRAUM VON ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM DEN ANSPRUCH BEGRÜNDENDEN EREIGNIS AN DAS UNTERNEHMEN GEZAHLT WURDEN, ODER AUF 100,00 USD BESCHRÄNKT, WOBEI JEWEILS DER GERINGERE BETRAG MASSGEBLICH IST. - Haftungsausschluss. DIE PARTEIEN ERKENNEN AN, DASS DER TESTSERVICE dem Kunden GEMÄSS UND FÜR DIE ZWECKE DIESER Vereinbarung „WIE BESEHEN”, „wie verfügbar” und ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt wird. Das Unternehmen lehnt jegliche ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen ab. Dies gilt auch, ohne hierauf beschränkt zu sein, für alle stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nicht-Verletzung der Rechte Dritter, der Richtigkeit oder Vollständigkeit von Antworten oder Ergebnissen oder der fachgerechten Ausführung und des Nicht-Vorliegens von Fahrlässigkeit. Kein Vertreter oder Mitarbeiter des Unternehmens ist berechtigt, Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen dieser Gewährleistung vorzunehmen.
- Einhaltung der Exportbestimmungen und Haftung beim Weiterversand ins Ausland. Testservices, Hardware oder technische Informationen oder Teile davon, sofern diese zur Verfügung gestellt werden, werden vom Kunden ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens und Erhalt aller erforderlichen Lizenzen der US-Regierung und jeder anderen betreffenden Regierung weder direkt noch indirekt exportiert oder re-exportiert. Der Kunde wird als eingetragener Importeur (Importer of Record) aller Testservices angesehen, die dem Kunden außerhalb der USA zur Verfügung gestellt werden, und ist für alle diesbezüglichen Importanträge, Auflagen, Unterlagen, Gebühren, Steuern, Abgaben oder sonstigen Compliance-Verpflichtungen verantwortlich, die von dem betreffenden Bestimmungsland oder Rechtsraum auferlegt werden.
- Kosten.Der Kunde und das Unternehmen sind jeweils für ihre eigenen Kosten und Ausgaben in Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung verantwortlich.
- Datenschutz. Im Sinne dieser Vereinbarung sind „Datenschutzgesetze” alle Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf den Datenschutz, einschließlich (ohne hierauf beschränkt zu sein) der Gesetze und Bestimmungen der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, ihrer/seiner Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs. Hierzu gehören auch (ohne hierauf beschränkt zu sein) die Datenschutz-Grundverordnung der EU (2016/679) („DSGVO”) und alle anwendbaren nationalen Gesetze zu ihrer Umsetzung. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe „personenbezogene Daten”, „betroffene Person(en)” und „Verantwortlicher” haben dieselbe Bedeutung wie in der DSGVO. Die Parteien erkennen an und kommen überein, dass jede Partei in Bezug auf in den Kundendaten enthaltene personenbezogene Daten separat als Verantwortlicher fungiert und jede Partei für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf die Kundendaten verantwortlich ist. In Bezug auf in den Kundendaten enthaltene personenbezogene Daten erklärt und versichert der Kunde, dass (i) die personenbezogenen Daten unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze erhoben wurden; (II) er die betroffenen Personen ordnungsgemäß darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass ihre personenbezogenen Daten an Dritte, einschließlich des Unternehmens, übermittelt werden; und (iii) der Kunde über alle erforderlichen Rechte für die Übermittlung von in den Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten an das Unternehmen zu den in dieser Vereinbarung dargelegten Zwecken verfügt und dass eine solche Übermittlung der personenbezogenen Daten und die Verarbeitung durch das Unternehmen in Einklang mit den Datenschutzgesetzen stehen.
- Allgemeine Bestimmungen. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Abreden und Vereinbarungen, die in Bezug auf den Vertragsgegenstand getroffen wurden. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaats Kalifornien unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Rechtsprechung und dem zuständigen Gerichtsstand im Santa Clara County, Kalifornien, USA. Sollte sich ein Teil dieser Vereinbarung als rechtsunwirksam, nicht durchsetzbar oder ungültig erweisen, sind die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon nicht betroffen. Diese Vereinbarung kann nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Schreiben geändert werden. Versäumt es eine Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, wird dies nicht als Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung angesehen. Keine der Parteien wird diese Vereinbarung oder ein sich daraus ergebendes Recht bzw. eine sich daraus ergebende Verpflichtung ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei abtreten. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und zu ihrem Nutzen wirksam. Andere natürliche oder juristische Personen als die Parteien haben kein Recht, diese Vereinbarung durchzusetzen oder die Durchsetzung dieser Vereinbarung zu beantragen. Jede Partei kommt ihren Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Erfüllungsgehilfe oder Vertreter der anderen Partei nach. Nichts in dieser Vereinbarung ist als Gründung einer Partnerschaft, eines Joint Ventures oder einer ähnlichen Beziehung zwischen den Parteien zu verstehen oder auszulegen.
ENDE DES DOKUMENTS